Blitzlicht Newsletter
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Newsletters herunter.
Wir steuern Ihren Erfolg!
Auf unserer Homepage möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die angebotenen Dienstleistungen und
über die Zusammenarbeit zwischen der Steuerkanzlei und den Mandanten vermitteln.
Die Steuerkanzlei bietet Interessenten aus Höhr-Grenzhausen und Umgebung professionelle Hilfe für Ihre
Steuerdeklaration, Steuerberatung, Finanzbuchhaltung und Unternehmensberatung an. Der erfahrene Steuerberater erstellt Jahresabschlüsse und rechtsichere Bilanzen sowie
private und betriebliche Steuererklärungen und
fertigt Einnahme-Überschuss-Rechnungen für Freiberufler an. Bei Betriebsprüfungen berät, vertritt und
begleitet Sie Ihr persönlicher
Ansprechpartner. Unsere Steuerkanzlei unterstützt Ihr Unternehmen bei gerichtlichen und
außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren. Weiterhin bieten wir kompetente Beratung zu speziellen
steuerlichen Fragen, zur Steuergestaltung und zur Steuerplanung an.
Die ersten Informationen, die wir Ihnen auf unserer Homepage zur Verfügung stellen, ersetzen jedoch kein
persönliches Gespräch. Rufen Sie uns bitte an und vereinbaren Sie einen Termin für ein Gespräch in
unserer Steuerkanzlei in Höhr-Grenzhausen. Der Steuerexperte Wolfgang Rösgen berät Sie gern, kompetent
und umfassend.
Wir stehen Ihnen mit
Rat und Tat beiseite
Buchhaltung und Steuererklärungen sind häufig komplizierte Bereiche. Gerne unterstützen wir Sie bei allen
steuerlichen Fragen mit unserer Erfahrung und Fachkompetenz!
Unser Leistungsspektrum umfasst verschiedene Bereiche des Steuerrechts. Einer der Klassiker bei der
Steuerberatung ist die Steuererklärung. Wir helfen
bei dieser gerne auch Arbeitnehmern, Hausbesitzern oder Kapitalanlegern. Die kompetente Unterstützung
bei finanzgerichtlichen Verfahren und die Wirtschaftsberatung gehören ebenso zu unseren
Leistungen.
Gerne sind wir Ihr Partner bei der Finanzbuchhaltung und erstellen mit Ihnen Jahresabschlüsse, bieten
aber auch Unternehmensberatung und Hilfe bei der Lohnbuchhaltung im Unternehmen an! Dabei gehören nicht
nur bereits bestehende Unternehmen und Selbstständige zu unseren Kunden. Wir bieten Ihnen auch gerne
eine Existenzgründungsberatung an, um Sie bei Ihrem Weg in die Selbstständigkeit optimal zu
unterstützen.
Ärgern Sie sich nicht länger über steuerliche Themen! Wir wollen Ihnen die bestmögliche Unterstützung
bieten und beraten Sie gern!
Wir erledigen alle steuerlichen Aufgaben
Steuerberater Wolfgang Rösgen ist spezialisiert auf gastronomische Unternehmen. Da er selbst mal eine Gastronomie geführt hat, ist er sehr nah am Thema.
Bei Bedarf werden die Unterlagen höchstpersönlich abgeholt.
Der Steuerberater erledigt alle steuerlichen Aufgaben und bietet Freiberuflern, Start-up-Unternehmen und mittelständischen Unternehmen die Chance, sich voll auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren.
Wir bieten Ihnen flexible und innovative Steuerlösungen
21. Januar 2019 Das BMF nimmt Stellung zu Einzelfragen zur Abgeltungsteuer und ergänzt das BMF-Schreiben vom 18. Januar 2016 (Az. IV C 1 - S-2252 / 08 / 10004 :023).
21. Januar 2019 Das BMF veröffentlicht das zur Anwendung der Regelungen von R 8.1 Abs. 7 Nr. 4 der Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) zu Kantinenmahlzeiten und Papier-Essensmarken (Essensgutscheine, Restaurant-Checks) bei arbeitstäglichen Zuschüssen zu Mahlzeiten Geltende (Az. IV C 5 - S-2334 / 08 / 10006-01).
18. Januar 2019 Das BMF hat die Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder zur Zurückweisung der wegen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens eingelegten Einsprüche und gestellten Änderungsanträge veröffentlicht (Az. 3 - S-0625 / 6).
Januar 2019 Die EU-Kommission will bis ggf. 2025 schrittweise zur Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit in bestimmten Steuerangelegenheiten übergehen. Die EU-Kommission hofft, dass so schneller bessere und demokratischere Kompromisse erzielt werden. Durch die Umstellung auf das ordentliche Gesetzgebungsverfahren würde das EU-Parlament als Mitgesetzgeber in den Gesetzgebungsprozess eingebunden.
Januar 2019 17. Januar 2019 Das BMF veröffentlicht den Umsatzsteuer-Anwendungserlass mit dem Stand zum 31.12.2018 (Az. IV D 3 - S-7015 / 10 / 10002).
17. Januar 2019 Die Freigrenze beim steuerlichen Solidaritätszuschlag soll 2021 angehoben werden. Dies teilt die Bundesregierung unter Berufung auf eine entsprechende Vereinbarung im Koalitionsvertrag in ihrer Antwort (19/6780) auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion mit. Derzeit beträgt diese Freigrenze 972 Euro bei Einzelveranlagung und 1.994 Euro bei Zusammenveranlagung.
17. Januar 2019 Seit den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 19. April 2012 werden Feststellungen der Einheitswerte für Grundstücke sowie Festsetzungen des Grundsteuermessbetrags und seit dem 18. Mai 2015 auch für Einheitswertfeststellungen der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft vorläufig durchgeführt. Wegen der Entscheidung des BVerfG vom 10. April 2018 besteht hierfür kein Anlass mehr […]
16. Januar 2019 Einem Gesellschafter, der unterjährig in eine vermögensverwaltende Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eintritt, kann der auf ihn entfallende Einnahmen- oder Werbungskostenüberschuss für das gesamte Geschäftsjahr zuzurechnen sein. Allerdings muss dies mit Zustimmung aller Gesellschafter bereits im Vorjahr vereinbart worden sein. Dies entschied der BFH (Az. IX R 35/17).
16. Januar 2019 Die Kommission hat die Debatte über die Reform des Beschlussfassungsverfahrens in der EU-Steuerpolitik angestoßen. Gegenwärtig müssen die Mitgliedstaaten in diesem Bereich einstimmig beschließen. Oftmals kann jedoch bei wichtigen Steuerinitiativen keine Einstimmigkeit erzielt werden, und wenn doch, führt sie mitunter zu kostspieligen Verzögerungen und suboptimalen politischen Ergebnissen. Daher schlägt die Kommission einen Fahrplan vor, um in […]
16. Januar 2019 Das BMF gibt gem. § 18 Abs. 4 Satz 3 InvStG den Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale bekannt, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet ist (Az. IV C 1 - S-1980-1 / 14 / 10001 :038). https://www.steuerkanzlei-roesgen.de.mainfo.net/aktuell.html
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Steuerkanzlei Wolfgang Rösgen
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Fax: 02624 - 6917
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